Supervision

im Zuge der Ausbildung zur Klinischen Psychologe/in oder Gesundheitspsychologe/in

Es können bei mir die gesetzlich vorgeschriebenen Supervisionsstunden für die Ausbildung zum Klinischen Psychologen/zur Klinischen Psychologin und zum Gesundheitspsychologen/zur Gesundheitspsychologin absolviert werden.

  • im Rahmen der Ausbildung zur Klinischen Psychologie müssen 120 Einheiten Fallsupervision (40 Einheiten im Einzelsetting) und
  • im Rahmen der Ausbildung zur Gesundheitspsychologie 100 Einheiten (30 Einheiten im Einzelsetting) nachgewiesen werden.

Die Einheiten können nach Bedarf auch online abgehalten werden.